„Hartz-IV“ macht Jugendliche arm

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Die im Jahr 2005 von SPD und GRÜNEN beschlossenen „Hartz-IV-Gesetze“ sind vielfältig heimtückisch. Jugendliche, deren Eltern für sich und ihre Kinder BezieherInnen von “Arbeitslosengeld II“ sind oder waren, erleben ab ihrem 18. Geburtstag häufig, dass sie nun als „Schuldenträger kinderbezogener Leistungen“ im Auftrag der Arbeitsagentur für Arbeit zur Kasse gebeten werden. Derzeit stehen dadurch rund 570.000 Minderjährige mit insg. 192,2 Millionen Euro bei der Bundesverwaltung in der Kreide.
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