Private Videoüberwachung öffentlicher Gehwege nicht zulässig.

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Nach der selbstverliebten Installation seiner eigenen Büste am Haus der früheren Eisenbahnerkantine in der Dreierstraße auf der Hinteren Insel Lindaus, ließ Prof. Dr. Werner Mang oberhalb derer eine Videokamera mit 180° Aufnahmewinkel auf Straße und Gehweg installieren.

Nach der entsprechenden Beschwerde eines Lindauers antwortete das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht diesem und Prof. Mang im August 2023 u.a. wie folgt: „Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass eine Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, somit auch durch Privatpersonen … nur zulässig ist, soweit sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Kamerabetreibers erforderlich ist und nur, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (…)

Eine Videoüberwachung angrenzender Grundstücke bzw. Straßen, Plätze oder Gehwege ist hingegen nur in der Regel nicht datenschutzrechtlich zulässig … Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine (andauernde) datenschutzrechtlich unzulässige Videoüberwachung durch den Betreiber erhalten, behalten wir uns weitergehende Maßnahmen gegen den Betreiber vor.“